Einzelne medizinisch sinnvolle Leistungen gehören nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu können – nach individueller ärztlicher Beratung – gehören:
- Akupunktur außerhalb der gesetzlich geregelten Kassenindikationen
- Ultraschalluntersuchung der Halsgefäße als individuelle Gesundheitsleistung
- Kinesio-Taping bei geeigneten Beschwerden
Über Nutzen, mögliche Grenzen und Kosten informieren wir Sie vor der Durchführung. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).